Bestohlen? Was tun wenn es passiert

Der Albtraum eines jeden Urlaubers: Brieftasche, Papiere und Geld werden gestohlen, alles ist weg. Zu Hause schon sehr ärgerlich, im Urlaub eine veritable Katastrophe. Wenn es geschieht, ist das oberste Gebot: Ruhe bewahren.

Schritt 1: Rufen Sie bei ihrer Bank an und lassen EC- und Kreditkarten sperren. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie geschützt, wenn unerlaubt Geld vom Konto abgebucht wird. Entsteht ein finanzieller Schaden nach dem Sperr-Anruf, haftet die Bank dafür. Ein Tipp: Notieren Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners bei der Bank sowie Datum und die Uhrzeit des Anrufs. Sorgen Sie am besten dafür das ein Zeuge das Gespräch mithört.

Schritt 2: Auf zur Polizei. Oft gibt es speziell geschulte Beamte für solche Angelegenheiten. Sie müssen Anzeige gegen Unbekannt erstatten, denn viele Banken und Geldinstitute wollen die polizeiliche Anzeige vorgelegt haben. Auch für die neuen Ausweispapiere und den neuen Führerschein ist die Anzeige erforderlich.

Einen neuen Personalausweis oder Reisepass bekommen Sie nur bei Ihrer Heimatbehörde. Allerdings bekommen Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen Sie Passersatzpapiere zur Rückkehr nach Deutschland. Die Adresse der Auslandsvertretungen finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen

Hier die wichtigsten Notfallrufnummern:

Notfall-Rufnummern zum Sperren der Handy-SIM-Karte: 

  • T-Mobile: 0049 / 800 3302202
  • Vodafone: 0049 / 172 1212
  • E-Plus: 0049 / 177 1771000
  • Base: 0049 / 89 96160231
  • O2: 0049 / 179 55222
  • Congstar: 0049 / 30 40504050 

Der Sperrnotruf für Karten und mehr

Im Inland die Nummer 116116. Aus dem Ausland +49 116 116

Der Sperr-Notruf 116 116 gilt für Kunden mit Karten oder Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Mittlerweile können über 116 116 mehr als 90 Prozent aller Bank- und Zahlungskarten, diverse Mitarbeiterausweise von Firmen und sogar Handy-Karten gesperrt werden. Die Konzeption des Sperr-Notruf sieht vor, Teilnehmer aus anderen Branchen und mit anderen Medien, z.B. aus dem Gesundheitswesen, sowie Unternehmen mit Mitarbeiterausweisen oder Zugangsberechtigungen einzubinden. Der diskriminierungsfreie Zugang ermöglicht es, dass sich alle Herausgeber von Karten und elektronischen Berechtigungen dem Sperr-Notruf anschließen können –  unabhängig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten.

(Quelle Polizei-Beratung.de)

Noch ein Tipp

Nehmen Sie nur die Karten und Dokumente mit die Sie wirklich brauchen.

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